Ausgehend von der schweizerischen Lesart des Begriffs der Völkerrechtsfreundlichkeit untersucht der vorliegende Beitrag die Schweizer Rechtspraxis hinsichtlich der unmittelbaren Anwendbarkeit von Völkerrecht und stellt fest, dass diese durchaus als völkerrechtsfreundlich bezeichnet werden kann. Dazu klärt er die Bedeutung des Begriffs der Völkerrechtsfreundlichkeit im schweizerischen Rechtsdiskurs und greift mit dem maßgeblichen Rechtsregime und der schweizerischen Gewaltenteilung zwei grundlegende Aspekte des Themas auf. Im Zentrum der Analyse steht die Rechtsprechung des Schweizer Bundesgerichts zur unmittelbaren Anwendbarkeit von Völkervertragsrecht, des Völkergewohnheitsrechts sowie der allgemeinen Rechtsgrundsätze. Mit der Heranziehung von Soft Law zur Bestimmung der unmittelbaren Anwendbarkeit von Völkerrecht wird schließlich eine zukunftsträchtige, ebenfalls völkerrechtsfreundliche Option für die Schweizer Rechtspraxis diskutiert.