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Abstracts der letzten 4 Hefte

Völkerrechtskonforme Auslegung aus schweizerischer Sicht: Ein Randphänomen?

Dieser Beitrag bespricht die völkerrechtskonforme Auslegung in der Schweiz und diskutiert, inwiefern diese ein Indiz für eine völkerrechtsfreundliche Verfassung ist. Ich stelle erstens fest, dass die völkerrechtskonforme Auslegung in der Schweiz zwar durchaus der Völkerrechtsfreundlichkeit gedient hat, aber dass drei Voraussetzungen gegeben sein müssen, bevor die völkerrechtskonforme Auslegung zum Tragen kommen kann. Darauf aufbauend komme ich zweitens zum Schluss, dass die völkerrechtskonforme Auslegung zur „Messung“ der Völkerrechtsfreundlichkeit der schweizerischen Rechtsordnung nur bedingt taugt, da sie bei zahlreichen Konstellationen nicht zum Tragen kommt und den Blick auf eine bescheidene Anzahl von Gerichtsfällen verengt. Im Verhältnis zur Gesamtheit aller Herausforderungen, welche sich bei der Umsetzung von Völkerrecht in der schweizerischen Rechtsordnung stellen, ist die völkerrechtskonforme Auslegung gar nur ein Randphänomen.

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