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Tätigkeitsbericht für das Jahr 2002

I. Einleitende Darstellung des Instituts

A. Entwicklung und Struktur des Instituts

Das Institut entstand 1924 als Institut für ausländisches öffentliches Recht der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft in Berlin und wurde 1949 von der Max-Planck-Gesellschaft als Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg neu gegründet. Unter der Leitung von zwei hauptamtlichen Direktoren beschäftigen sich ca. 20 Wissenschaftler kontinuierlich mit grundsätzlichen Fragestellungen und aktuellen Entwicklungen auf den Gebieten des Völker- und Europarechts sowie des ausländischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts. Im Bereichtszeitraum kam es zu einem Wechsel im Direktorium; für den emeritierten Prof. Frowein trat Prof. von Bogdandy in das Institut ein. Im Institut arbeiten zudem ca. 15 bis 20 Assistenten, Doktoranden und Mitarbeiter auf Honorarbasis als Teilzeitbeschäftigte. Bei ihrer Arbeit können die Wissenschaftler auf die Dienste der Bibliothek des Instituts und deren umfassende Literatur- und Dokumentenbestände zum Völker- und Europarecht sowie zum ausländischen öffentlichen Recht zurückgreifen. Vervollständigt wird das Personal des Instituts durch die in der Dokumentation, im Sekretariatsdienst, in der Verwaltung sowie in der für die Betreuung der Publikationen des Instituts zuständigen Redaktion und im Stab der Public International Law Bibliography tätigen Mitarbeiter.

Das Institut ist nicht in Abteilungen untergliedert. Vielmehr arbeiten die wissenschaftlichen Mitarbeiter des Instituts in der Regel sowohl über Fragen des Völker- und Europarechts als auch im Bereich der Rechtsvergleichung. Die wissenschaftlichen Referenten, aber auch die am Institut beschäftigten Doktoranden, haben jeweils bestimmte Teilgebiete des Völker- und Europarechts und/oder die Entwicklung des Staats- und Verwaltungsrechts in ausgewählten Ländern bzw. Ländergruppen zu beobachten und über wichtige Ereignisse zu berichten.

Wichtigstes Hilfsmittel bei der Durchführung der Forschungsvorhaben des Instituts ist die Bibliothek, deren Bestand sich Ende 2002 auf über 500.000 Bände belief. Damit ist sie auf den Gebieten des Völker- und Europarechts sowie des ausländischen öffentlichen Rechts die größte in Europa und eine der bedeutendsten der Welt. Ihre umfangreichen Sammlungen werden jedes Jahr von zahlreichen Gästen aus dem In- und Ausland genutzt.

Traditionsgemäß steht das Institut darüber hinaus mit völker- und europarechtlichen oder rechtsvergleichenden Fragestellungen befaßten Behörden und Gerichten wie dem Bundesverfassungsgericht und dem Auswärtigen Amt zu Auskünften, Gutachten und Beratungen zur Verfügung. Im Berichtszeitraum wurde im Auftrag des Bundesverfassungsgerichts ein rechtsvergleichendes Gutachten zur Informationspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Parlament erstellt (s. unter IX. G.). Prof. Frowein vertrat die Bundesregierung in der Klage Liechtensteins gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof (s. unter IX. D.). Die Mitwirkung des Instituts an der praktischen Fortentwicklung von Völker-, Europa- und Verfassungsrecht vollzieht sich ferner durch die Teilnahme von Institutsmitgliedern an internationalen Konferenzen und die Mitgliedschaft in nationalen und internationalen Gremien.

Das Institut ist durch seine Direktoren sowohl im Völkerrechtswissenschaftlichen Beirat als auch im UN-Politischen Beirat des Auswärtigen Amtes vertreten. In den vergangenen Jahrzehnten haben die Direktoren des Instituts wichtige Funktionen auf internationaler Ebene wahrgenommen: Richter, Präsident und Vizepräsident am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Prof. Bernhardt), Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und am Internationalen Gerichtshof (Prof. Mosler), Mitglied und Vizepräsident der Europäischen Menschenrechtskommission (Prof. Frowein), Richter und Vizepräsident am Internationalen Seegerichtshof, Mitglied des UN-Ausschusses gegen Rassendiskriminierung sowie Mitglied der deutschen Delegation zu den Konsultativverhandlungen unter dem Antarktisvertrag und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Recht (Prof. Wolfrum), Richter am OECD Kernenergiegericht (Prof. von Bogdandy). Darüber hinaus nehmen die Direktoren vielfältige Beratungsfunktionen auf temporärer Basis wahr.

Das Institut gibt eine eigene Zeitschrift, die "Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht" (>Heidelberg Journal of International Law), heraus. Seit 1997 erscheint ferner jährlich das>Max Planck Yearbook of United Nations Law (s. unter II. D. 2). Die am Institut durchgeführten Forschungsvorhaben werden in einer eigenen Schriftenreihe, den "Beiträgen zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht" publiziert (s. im einzelnen unter II. B. 1. und 2., E. 2., G. 2. und 4.) .

Das Institut veröffentlicht darüber hinaus mit dem>World Court Digest (s. unter II. C. 1.) ein systematisch aufbereitetes Kompendium der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofes. Seit 1975 erscheint die>Public International Law Bibliography, eine umfassende Bibliographie des völkerrechtlichen Schrifttums. Seit Beginn des Jahres 1998 stellt das Institut überdies seine wissenschaftlichen Angebote auch im Internet zur Verfügung. Das "Virtuelle Institut" (http://www.mpil.de bzw. http://www.mpil.de) steht für ein Gesamtkonzept mit Pilotcharakter im Rahmen der Geisteswissenschaften, das der interessierten Fachöffentlichkeit einen möglichst vollständigen Zugriff auf grundlegende und aktuelle Informationsressourcen des Völkerrechts und des ausländischen öffentlichen Rechts ermöglichen soll (s. unter V.).