Das Institut entstand 1924 mit Sitz im Berliner Schloss und wurde 1949 von der Max-Planck-Gesellschaft als Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg neu gegründet. Heute forschen hier Wissenschaftler im Rahmen von Instituts- und individuellen Projekten zu Grundfragen wie aktuellen Problemen des Völkerrechts, des Unionsrechts und des öffentlichen Rechts verschiedener Staaten, oft auch rechtsvergleichend.
Am Institut arbeiten außerdem zahlreiche
Gastforscher aus der ganzen Welt zu einem weiten Spektrum völkerrechtlicher, unionsrechtlicher und rechtsvergleichender Themen. Die Forschungsaufenthalte dauern von einigen Wochen bis zu mehreren Jahren. Gastforscher können sich aktiv an den
Institutsveranstaltungen beteiligen. Hierzu gehören die wöchentliche Montagsrunde, die Forschungsseminare der Direktoren, themenspezifische
Gesprächskreise und weitere Veranstaltungen. Zwischen Gastforschern und Forschern des Instituts besteht ein reger wissenschaftlicher Austausch.
Ein zentrales Forschungsinstrument ist die Bibliothek mit ihren rund 645.000 Bänden und mehr als 25.000 Zeitschriftentiteln. Sie ist auf den Gebieten des Völkerrechts, des ausländischen öffentlichen Rechts und des Europarechts die größte juristische Spezialbibliothek in Europa und eine der größten der Welt.
Das Institut steht öffentlichen Einrichtungen, insbesondere internationalen und europäischen Institutionen, dem Bundesverfassungsgericht, dem Deutschen Bundestag und Ministerien des Bundes sowie der Länder für Auskünfte, Gutachten und Beratung in völkerrechtlichen, unionsrechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Fragen zur Verfügung. Das Institut ist durch
Anne Peters im völkerrechtswissenschaftlichen Beirat des Auswärtigen Amtes vertreten,
Armin von Bogdandy war Mitglied des Wissenschaftsrats.
Die Direktoren des Instituts hatten und haben internationale Ämter inne, unter anderem in der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) und Fact-Finding Mission zum Georgienkrieg (Anne Peters); am OECD-Kernenergiegericht und im wissenschaftlichen Ausschuss der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (Armin von Bogdandy); am Internationalen Seegerichtshof und dem UN-Ausschuss für die Beseitigung von Rassendiskriminierung (Rüdiger Wolfrum); in der Europäischen Kommission für Menschenrechte (Jochen A. Frowein); am Bundesverfassungsgericht und Schiedsgerichtshof der OSZE (Helmut Steinberger); am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Rudolf Bernhardt und Hermann Mosler); am Internationalen Gerichtshof (Hermann Mosler).
Anne Peters war von 2012-2016 Mitglied des Scientific Council des European University Institute (Florenz) und bis 2018 Mitglied des Beirates des Wissenschaftszentrums Berlin. Sie ist Mitglied im völkerrechtswissenschaftlichen Beirat des Auswärtigen Amtes (seit 2013) sowie seit 2017 im Forschungsbeirat der Stiftung Wissenschaft und Politik. Sie hatte Gastprofessuren unter anderem an den Universitäten Paris 1 Panthéon-Sorbonne, Paris 2 Panthéon-Assas, Sciences Po, der Beida Universität Peking und der Michigan Universität inne. Seit 2019 ist Anne Peters Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht (DGIR).
Mit der Universität von Santiago de Chile und der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg führt das Institut einen LL.M. Studiengang zum internationalen Wirtschaftsrecht durch. Ferner besteht eine intensive wissenschaftliche Zusammenarbeit unter anderem mit dem Instituto de Investigaciones Jurídicas der Universidad Autónoma de México (UNAM) und mit der Juristischen Fakultät der Universität Basel.